
Je nach Einstiegspunkt zu diesem Erfahrungsbericht: hier zunächst ein kleiner Rückblick.
Rückblick
Bien-Zenker und wir kamen bei dem bei Übergabe mangelhaften Estrich nicht zusammen. Nachdem die fehlende Belegereife aufgefallen war (Unebenheiten von u.a. 6mm bei der Ein-Meter-Messung auf beiden Etagen), meldeten wir dies natürlich umgehend unserem Ansprechpartner des Kundenservices. Zunächst wurde in Gesprächen zwar etwas schwammig, aber noch absolut freundlich nach einem „akzeptablem Ausgleich“ gesucht. Da wir jedoch nicht bei dem Angebot von Bodenbelag, Farbe oder anderen Materialien übereinkamen, wurde auf unsere Nachfrage nach Monaten(!) die Antwort schärfer und „aus Kulanz“ (heißt ohne Zugeständnis einer Schuld oder Anerkennung des Verschuldens) der Betrag geboten, der intern für das Aufbringen einer Ausgleichsmasse veranschlagt wurde, wenn der Mangel vor der Übergabe aufgefallen wäre.
Argumentationsketten:
(Erinnerung: Übergeben werden sollte gemäß Vertrag der Status „Zur Ausstattung fertig“)
Bien-Zenker
(I) Bis zur Übergabe wäre eine Überprüfung der Belagsreife des Estrichs nicht möglich gewesen,
(II) Wir hätten die Prüfung im Nachhinein machen können / müssen.
Unsere Argumentation:
(I) Wir haben 100% bezahlt, dementsprechend wird
a. 100% geliefert oder
b. der Mangel und die Folgekosten adäquat ausgeglichen
(II) Bien-Zenker hat das Haus stillschweigend als „zur Ausstattung fertig“ übergeben und uns
a. nicht über die fehlende Überprüfung informiert
b. nie gebeten, die Überprüfung für sie zum Zeitpunkt X durchzuführen.
Anmerkung: Hätte Bien-Zenker uns darüber informiert und darum gebeten, hätten wir die Messung selbstverständlich (aus Kulanz – haha -) für sie durchgeführt – mit uns konnte man immer reden.
Der Rechtsbeistand
Kurzer Hintergrund
Nachdem wir als Reaktion auf die Antwort-Email ebenfalls Fristen setzten, diese aber trotz dass es immer doppelt so lange Fristen waren, als die gesetzlich Vorgeschriebenen, unbeantwortet blieben und zum Teil Monate vergingen, bis ein „Außeneinsatz“ angekündigt wurde, zogen wir einen Rechtsbeistand hinzu.
Unsere Intention
Da für all die Mängel (Scheibentausch, Setzrisse, Kabelbruch, Mängel an Haus- / Balkon- und Terrassentür(en), Beschattung,…) die Reaktionszeit von Bien-Zenker so unglaublich unterirdisch war, vor allem aber wir für den Hauptmangel „Estrich“ keine Einigung fanden, war es angemessen, den Sachverhalt abzugeben. Bien-Zenker hatte bis zu diesem Zeitpunkt weder gemäß der Fristen reagiert, noch die zusätzlichen, ebenso langen Fristen der Inverzugsetzung wahrgenommen. Auch die dabei angekündigte Abgabe an einen Rechtsbeistand schien wiederholt unbeeindruckt abgelegt worden zu sein.
Der Rechtsbeistand
Trotz des Blickes auf die hier relevanten Sachverhalte, muss dennoch erlaubt sein anzumerken, dass die Arbeit und die Zusammenarbeit mit der Kanzlei unglaublich war!
Dennoch:
Alle Schreiben der Kanzlei blieben von Seiten Bien-Zenkers unbeantwortet und ohne Reaktion!
Dazu ist zu beachten, dass das Vorgehen einem relativ eindeutigen Muster folgt:
(I) Der Rechtsbeistand informiert die Gegenseite über die Annahme der Interessensvertretung.
(II) Das Anliegen wird mit den entsprechenden rechtlichen Verweisen und einer im rechtlichen Rahmen angemessenen Frist adressiert.
(III) Die Gegenseite wird über den Verzug der Frist und die Folge (gerichtliche Einigung) bei erneutem Fristverzug informiert (mit Festsetzung einer wiederholten Frist).
(IV) Einleitung einer gerichtlichen Einigung.
…
Dieser Ablauf, wenn keine Reaktion der Gegenseite erfolgt, kann jederzeit unterbrochen werden und eine außergerichtliche Einigung gesucht werden.
Bien-Zenker entschied sich dagegen…
Die Intention Bien-Zenkers(?)
Trotz der vielen Kontaktversuche der Kanzlei, unter anderem auch telefonisch, blieb der Versuch der außergerichtlichen Einigung ohne Erfolg. Bien-Zenker zeigte sich unbeeindruckt, reagierte auf keinen der Versuche und antwortete nie auf die anwaltlichen Schreiben. Eine Facette, die nicht nur unangenehm, sondern in höchstem Maße unprofessionell und nach allem gebotenen Anstand unangebracht war.
Um die scheinbare Intention Bien-Zenkers zu verstehen, muss man drei Punkte berücksichtigen:
(I) Bei einem Rechtsstreit liegt die Beweislast als Kläger bei uns.
(II) Ungeachtet der Vorgeschichte (Verzug, offensichtliche Mängel usw.) muss der Kläger bis zur Rechtsprechung die eigenen Auslagen tragen.
(III) Eine Rechtsschutzversicherung bei / für einen Neubau ist im privaten Sektor für die wirklich vernichtenden Summen kaum bezahlbar und wird gefühlt von nur einer Minderheit an Versicherungsunternehmen angeboten.
Und Bien-Zenker…
Das Kalkül
Bien-Zenker ist sich dessen absolut bewusst und spielt diese Karte ungeniert aus.
Bien-Zenker wog das Risiko mit der Wahrscheinlichkeit ab, dass eine private Baufamilie eine gerichtliche Auseinandersetzung in dieser potentiellen monetären Höhe nicht stemmen möchte oder kann – insbesondere in dieser finanziell sensiblen Phase eines Neubaus.
Das Aufbäumen
Rückblickend betrachtet lässt das Verhalten Bien-Zenkers nur diesen Schluss zu. Die Punkte wurden gegen ein vermutetes Risiko ganz nach den Gedanken „Was sollen die Privatleute schon machen? Unsere finanziellen Rücklagen sind größer.“ rücksichtslos kalkuliert. Perfide (aber auch ein wenig beeindruckend).
- 1. Schreiben der Kanzlei (per Einschreiben an den Kundenservice zugestellt) – keine Reaktion.
- 2. Schreiben der Kanzlei (per Einschreiben an den Kundenservice zugestellt) – keine Reaktion.
- Telefonische Kontaktaufnahme der Kanzlei – zuständige Mitarbeiter ist ausgefallen, meldet sich nächste Woche (nicht erfolgt).
- Telefonische Kontaktaufnahme der Kanzlei – Rückruf wird erneut eingestellt (ebenfalls nicht erfolgt).
- Telefonische Kontaktaufnahme der Kanzlei – ein Schreiben liegt dem Kundenservice nicht vor, bitte per Email.
- Zusendung der Korrespondenz der Kanzlei per Email – keine Reaktion.
- Letzte Möglichkeit wäre ab hier die Einleitung der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Ein klarer Kopf
Unter Rücksprache mit unserem Rechtsbeistand wogen wir das weitere Vorgehen ab.
Zwar waren wir auch nach der Einschätzung der Kanzlei im Recht, doch das unprofessionelle Verhalten von Bien-Zenker wog schwer in der Waagschale. Insbesondere deswegen musste man davon ausgehen, dass selbst wenn wir die bereits jetzt abschätzbaren Auslagen für den Gutachter, die Kosten für die Zeugenvorladungen (Übernachtungen, Tagegeld, Fahrtkosten), usw. übernehmen würden, Bien-Zenker dem bereits gezeigten Verhalten treu bleiben und das Verfahren hinauszögern würde, sodass wir als private Baufamilie die finanzielle Belastungen nicht über die gesamte Strecke durchhalten würden.
Auch unserem Rechtsbeistand missfiel dieser Umstand erheblich. Weniger aus Überzeugung, mehr noch aus persönlicher Abscheu diesem Verhalten gegenüber (persönliche Einschätzung), bot er an, ein letztes Schreiben an Bien-Zenker zu senden, auch wenn wir alle nicht davon ausgingen, dass dies von Erfolg gekrönt sei.
Und Bien-Zenker? Keine Reaktion. Bien-Zenker eben. Wenigstens stringent.
Fokus
Also schliefen wir noch darüber und wandten am Ende das Poker-Prinzip an: Egal wieviel man bereits im Pot hat, man muss trotzdem immer bereit sein auszusteigen.
Also stiegen wir aus.
Die bereits gezahlten Auslagen hatten wir ja durchaus mit diesem Ausgang von Anfang an als potentiellen Verlust abgeschrieben. Das Risiko jedoch, ein Vielfaches dieser bereits beachtlichen Summe durch dieses unanständige und perfide Verhalten zu verlieren, waren wir nicht bereit noch einzugehen.
Allem zum Trotz darf man nicht den Fokus verlieren: Die Familie ist wichtiger und für so einen Betrag kann man sich so viele Freuden machen.
Gut gespielt, Bien-Zenker.

